Stand: 7.02.2024

1.    Geltungsbereich

1.1    Das Leistungsangebot von Veranstaltungen des Krankenhauszweckverbandes Rheinland e. V. [im Folgenden KHZV] wendet sich ausschließlich an die Mitgliedskrankenhäuser in einem Mitgliedsverband des KHZV. Nur Mitarbeiter aus den Mitgliedkrankenhäusern sind zu einer Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt.
1.2    Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KHZV gelten für alle Verträge des KHZV mit Veranstaltungsteilnehmern und Veranstaltungsteilnehmerinnen.
1.3    Vorrangig gelten die Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des KHZV, im Übrigen gilt das Dienstvertragsrecht nach § 611 ff. BGB.

2.    Vertragsschluss, Anmeldung, Einbeziehung der Teilnahmebedingungen und Teilnahmebestätigung

2.1    Vertragspartner wird die jeweilige juristische Person. Diese bestimmt bei der Anmeldung für eine Veranstaltung einen Mitarbeitenden als Teilnehmer oder Teilnehmerin. Vertragspartner kann nur ein Mitgliedskrankenhaus in einem Mitgliedsverband des KHZV sein.
2.2    Die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen von dem KHZV ist begrenzt. Die Teilnehmenden werden deshalb nach dem zeitlichen Eingang ihrer Anmeldung zugelassen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Abschluss des Vertrages über die Veranstaltungsteilnahme.
2.3    Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen des KHZV ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin diese Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt über den personalisierten Zugang zum geschützten Bereich der Homepage des KHZV (www.khzv.de).
2.4    Die auf der Homepage des KHZV (www.khzv.de) dargestellten Leistungen des KHZV stellen keine Angebote, sondern allein eine invitatio ad offerendum dar. Mit der Anmeldung wird durch den Interessenten ein rechtlich verbindliches Angebot abgegeben. An dieses Angebot ist der Interessent für sieben Kalendertage gebunden.
2.5    Ein Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme kommt erst zustande, wenn der KHZV die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt hat. Für den Fall, dass die maximale Teilnehmerzahl bereits erreicht ist bzw. für den Fall einer Ausbuchung, erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin zeitnah eine Information von dem KHZV. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2.6    Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin hat die Möglichkeit, sich im Falle einer Ausbuchung auf die Warteliste setzen zu lassen, soweit dies im Einzelfall im Anmeldungsformular auf der Homepage (www.khzv.de) ausgewiesen ist. Mit der Anmeldung für die Warteliste wird durch den Interessenten ein rechtlich verbindliches Angebot abgegeben. Hier kommt ein Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme erst zustande, wenn ein Platz für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin frei wird und der KHZV die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt hat. Die zeitlichen Fristen der Anmeldung für die Warteliste ergeben sich aus dem jeweiligen Anmeldungsformular auf der Homepage (www.khzv.de).

3.    Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

3.1    Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Anmeldungsformular auf der Homepage des KHZV (wwww.khzv.de). Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin und umfasst die für den Veranstaltungstermin ausgeschriebenen Leistungen.
3.2    Die Teilnahmegebühr ist spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto – ohne Abzug - zu entrichten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.

4.    Leistungsumfang

4.1    Soweit nichts anderes vereinbart ist, beinhaltet die Teilnahmegebühr die Teilnahme an der Veranstaltung und die Veranstaltungsunterlagen. Anreise und Übernachtung sind nicht im Preis enthalten. Tagungsgetränke und Pausenbewirtung werden, soweit im Einzelfall vereinbart, gestellt.

5.    Absage/ Änderungen von Veranstaltungen durch den Krankenhauszweckverband Rheinland e. V.

5.1    Der KHZV ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt berechtigt. Der KHZV behält sich somit vor, Veranstaltungen aufgrund von wirtschaftlichen oder organisatorischen (insbesondere bei Ausfall oder Erkrankung der Referenten) Gründen abzusagen. Muss die Veranstaltung durch den KHZV abgesagt werden, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet.
5.2    Bei der Durchführung der Veranstaltung bleiben Dozentenwechsel, geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm/-ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes oder der Veranstaltungszeit vorbehalten. Geringfügige Abweichungen nach Satz 1 berechtigen den Teilnehmer oder die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Darüberhinausgehende Ansprüche des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, insbesondere auf Schadensersatz oder Aufwandsentschädigung sind außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.3    Absagen oder erforderliche Änderungen, insbesondere im Falle einer Verlegung der Veranstaltungszeit oder des Veranstaltungsortes oder eines Dozentenwechsel, wird der KHZV dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin so rechtzeitig wie möglich mitteilen.

6.    Stornierung durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin

6.1    Stornierungen der Teilnahme sind allein über den personalisierten Zugang zum geschützten Bereich der Homepage (www.khzv.de) oder in Schriftform bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
6.2    Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden unter Abzug der Stornierungsgebühr erstattet.
6.3    Bei gem. Ziffer 6.1 verspäteten Stornierungen bzw. bei Nichtteilnahme an der Tagung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
6.4    Anstelle einer Stornierung besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin zu benennen.

7.    Veranstaltungsunterlagen und Urheberrecht

7.1    Die Veranstaltungsunterlagen erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin im Nachgang an den Veranstaltungstermin als Download über den personalisierten Zugang zum geschützten Bereich der Homepage (www.khzv.de).
7.2    Die Veranstaltungsunterlagen des KHZV sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne schriftliche Einwilligung des KHZV vervielfältigt oder verbreitet werden. Der KHZV behält sich alle Rechte vor. Die Veranstaltungsunterlagen stehen exklusiv nur den Teilnehmern und Teilnehmerinnen zur Verfügung. Soweit dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin Unterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich die Nutzung auf den Teilnehmer oder die Teilnehmerin. Eine Weitergabe der Veranstaltungsunterlagen oder der Zugangsdaten des personalisierten Zugangs für den geschützten Bereich der Homepage (www.khzv.de) ist nicht gestattet.
7.3    Mitschnitte oder Aufzeichnung von online Veranstaltungen oder im Nachgang zur Verfügung gestellten Videos sowie eine Weitergabe der Informationen an unbefugte Dritte sind in jedweder Form nicht gestattet.

8.    Haftung

8.1    Der KHZV haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von dem KHZV oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen soweit danach zwingend gehaftet wird.
8.2    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der KHZV – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Als vertragswesentlich gelten Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer oder die Teilnehmerin regelmäßig vertraut. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3    Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers oder der Teilnehmerin sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet der KHZV nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen und Vorträge. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Veranstaltungsunterlagen und/oder der Vorträge beruhen, haftet der KHZV ebenfalls nicht. Die Haftung nach 8 Ziff. 1 bleibt hiervon unberührt.
8.4    Soweit Schadensersatzansprüche gegen den KHZV ausgeschlossen bzw. eingeschränkt sind, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von dem KHZV.

9.    Datenschutz

9.1    Der KHZV verarbeitet die zur Erfüllung des mit dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin geschlossenen Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten (vollständiger Namen, Titel, Institution, optional Angaben zum Berufsfeld und Interessensgebieten), gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.  

9.2    Die Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nur nach entsprechender Rechtsgrundlage iSd DSGVO und ausschließlich zu den definierten Zwecken genutzt. Eine weitere Nutzung personenbezogener Daten sowie eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte finden nicht statt.

9.3    Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Rechtsvorschriften ist:

Krankenhauszweckverband Rheinland e.V.
August-Horch-Straße 6a
51149 Köln
Deutschland
Tel.: 02203 920720
E-Mail: post@khzv.de
Website: www.khzv.de

9.4    Der externe Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
DAWOCON GmbH
An der Müllerwiese 10
51069 Köln
Tel: +49 (0)221 68 00 376-7
E-Mail: dsb@dawocon.de
Website: www.dawocon.de

9.5    Die zuvor genannten personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung erreicht wurde und keine gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten mehr zu wahren sind., gem. Art. 17, Abs. 1 lit. a DSGVO.

9.6    Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin einverstanden und räumt dem KHZV das Recht ein, Fotografien, Zeichnungen, Film und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, bei denen die Veranstaltung als solche im Vordergrund der Berichterstattung steht und nicht einzelne Personen hervorgehoben sind, anfertigen zu lassen und für Werbung, Presseveröffentlichungen sowie der Internetpräsenz des KHZV zu verwenden, nach dem berechtigten Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

9.7     Nach Artikel 13 Abs. 2 DSGVO stehen dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin die folgenden Rechte zur Verfügung:

  • Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf (Art. 7 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

9.8    Erteilte Einwilligungserklärungen können jederzeit gegenüber dem KHZV unter akademie@khzv.de widerrufen werden, gem. Art. 7, Abs. 3 und 17, Abs. 1 lit. b DSGVO.


10.    Schlussbestimmungen

10.1    Die Inhalte dieser Teilnahmebedingungen können nur durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden, die schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) erfolgt. Dies gilt auch für die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel.
10.2    Ist der Teilnehmer oder die Teilnehmerin nicht Verbraucher, unterliegen die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.
10.3    Vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes vereinbaren die Vertragsparteien für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie über sein Bestehen als ausschließlichen Gerichtsstand Köln.
10.4    Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.